Reiserecht bei Flugverspätung: Ihre Rechte als Passagier

Reiserecht bei Flugverspätung: Ihre Rechte als Passagier

Wer kennt es nicht? Man ist auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub oder einer wichtigen Geschäftsreise und plötzlich wird der Flug erheblich verspätet. Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Doch als Passagier stehen Ihnen Rechte zu, die Sie schützen und Ihnen möglicherweise eine Entschädigung ermöglichen. In diesem Blogartikel werden wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte gemäß dem Reiserecht bei Flugverspätungen geben.

 

Die EU Fluggastrechte-Verordnung:

Um Passagiere vor den Folgen von Flugverspätungen zu schützen, wurde im Jahr 2005 die EU Fluggastrechte-Verordnung verabschiedet. Diese Verordnung gilt für alle Flüge von EU-Abflughäfen sowie für Flüge von Nicht-EU-Ländern in die EU, sofern die ausführende Fluggesellschaft in der EU ansässig ist. Egal, ob es sich um Linien-, Charter- oder Billigflüge handelt, die Verordnung gewährt Passagieren bestimmte Entschädigungs- und Versorgungsleistungen.

 

Entschädigungszahlungen:

Gemäß der EU Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigungszahlung ab einer Verspätung von 3 Stunden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und wird nach der Großkreismethode berechnet:

  • Bei Kurzstrecken bis 1.500 km steht Ihnen eine Entschädigung von 250€ zu.
  • Für Strecken zwischen 1.500 km und 3.500 km beträgt die Entschädigung 400€.
  • Bei Langstrecken ab 3.500 km haben Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 600€.

 

Versorgungsleistungen:

Neben der Entschädigungszahlung sind Fluggesellschaften auch verpflichtet, Passagiere bei langen Wartezeiten angemessen zu versorgen. Unabhängig davon, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder nicht, haben Sie Anspruch auf folgende Versorgungsleistungen:

  • Snacks und Getränke: Sie erhalten in der Regel Gutscheine für Verpflegung.
  • Kommunikationsmöglichkeiten: Die Airline muss Ihnen zwei Telefonate oder E-Mails ermöglichen.
  • Hotelübernachtung und Transport: Falls die Wartezeit über Nacht dauert, steht Ihnen eine kostenfreie Hotelübernachtung inklusive Taxifahrt zum und vom Flughafen zu.

 

Geltendmachung Ihrer Rechte:

Um Ihre Rechte geltend zu machen, sollten Sie sich an die Airline wenden, die Ihren Flug ausgeführt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass dies oft nicht dieselbe Airline ist, bei der Sie den Flug gebucht haben. Bei code-sharing-Flügen kann es zu Unterschieden zwischen dem Vertragspartner und der ausführenden Fluggesellschaft kommen. Auch bei Pauschalreisen richten Sie sich an die ausführende Airline, nicht an den Reiseveranstalter. Es kann jedoch herausfordernd sein, den richtigen Ansprechpartner bei der Fluggesellschaft zu finden. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich an spezialisierte Dienstleister wie das Team von Flug-Erstattung zu wenden, die über das nötige Know-how und die Kontakte verfügen, um Ihre Entschädigung durchzusetzen.

 

 

Fazit:

Flugverspätungen können ärgerlich sein, aber als Passagier haben Sie Rechte. Die EU Fluggastrechte-Verordnung bietet Ihnen Schutz und ermöglicht Ihnen in bestimmten Fällen eine Entschädigungszahlung. Wenden Sie sich bei Flugverspätungen an die ausführende Airline und lassen Sie sich gegebenenfalls von Experten unterstützen, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Sorgen Sie dafür, dass Sie bei Ihren Reisen nicht nur gut versichert sind, sondern auch über Ihre Rechte im Bilde sind.

Bei Rechtsfragen zum Thema Reiserecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Anwaltskanzlei befindet sich in zentraler Lage in Neu-Ulm. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

 

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ÜBER DEN AUTOR

Autor

Rechtsanwalt Rolf Götz - Neu-Ulm

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